Erbengemeinschaft

Tommayer/ November 17, 2023

Wir waren heute beim Notar, um einen Vertrag mit einer Erbengemeinschaft zu schließen.

Die Erbengemeinschaft besteht aus Tochter, Sohn 1 und Witwe von Sohn 2. Tochter hat ihren Anwalt mitgebracht, Witwe von Sohn 2 hat sich von Anwältin beraten lassen, diese ist allerdings auf Kurzurlaub übers Wochenende.

Die Erbengemeinschaft will etwas gemeinsam Geerbtes an uns verkaufen. Es gab einen Vertragsentwurf, der im Vorfeld an alle beteiligten Parteien versandt wurde. Der eigentliche Vertragsteil war auch nicht strittig.

Interessant wurde die Geschichte, als es zum Passus kam, wohin die Kaufsumme zu überweisen wäre. Im Vertragsentwurf war die Rede davon, es auf drei Konten, also je ein Drittel an Tochter, Sohn 1 und Witwe von Sohn 2 zu überweisen. Die nicht anwesende Anwältin der Witwe von Sohn 2 hatte im Vorfeld gegenüber ihrer Mandantin davon abgeraten, da es dann unklar ist, ob der Makler seine Rechnung bezahlt bekommt. Sie hat geraten, das Ganze auf ein bereits bestehendes Anderkonto bei der Rechtsanwaltskanzlei, die auch schon die Verkäufe anderer Immobilien abgewickelt hat (übrigens die Anwaltskanzlei, die auch die Tochter vertritt) überweisen zu lassen, was der Tochter und dem Sohn offensichtlich überhaupt nicht gefallen hat, da sie sich beide sehr echauffiert artikuliert haben. Sie würden schon seit fast zwei Jahren auf ihre anderen Erbansprüche aus dem Verkauf des Elternhauses warten, und nur weil man sich nicht einig werden würde, wie das Erbe verteilt werden soll, kämen sie nicht an ihr
Geld. Es ging soweit, dass eine Person sagte, man solle ihm doch wenigstens ein bißchen Geld geben, damit er sich zumindest einen Strick kaufen könne …

Der Anwalt der Tochter schlug nun nach längerem Hin und Her vor, nach dem Notartermin mit der Käuferseite eine kurze Vereinbarung zu Papier zu bringen, dass das Geld aus diesem Verkauf nun auf das Anderkonto gehen solle, um dann anschließend daraus die Maklergebühr zu bezahlen und der Rest dann in drei gleichen Teilen an die 3 beteiltigten Erben zu gehen. Dies wurde dann auch so abgenickt.

Als es dann zum letzten Punkt des Notarvertrages ging, dass das Geld auf das Anderkonto gehen sollte, meldeten sich wieder Tochter und Sohn 1 zu Wort, um ihr Unverständnis mitzuteilen. Sie dachten, sie würden von der Käuferseite das Geld sofort überwiesen bekommen. Nochmaliges Hin und Her, bis dann doch nochmals in Erinnerung gerufen wurde, welche Vereinbarung fünf Minuten vorher für eine scheinbare Einigung gut war und nun wieder zur Erhitzung der Gemüter. Mein Einwurf, welche Partei nun eigentlich den einen Cent mehr bekommen würde, da der Betrag nicht genau durch drei zu teilen wäre, hatte zumindest beim anwesneden Makler, dem Anwalt der Tochter und bei der ebenfalls anwesenden Tochter der Witwe von Sohn 2 zu einer kleineren Erheiterung geführt. Resigniert hatten sich dann aber Tochter und Sohn 1 nun doch zu der Anderkonto-Vereinbarung überreden lassen, was zur Erleichterung aller sonstigen Anwesenden geführt hat. Der Notar hatte während des familiären Disputs sowohl zu uns als Käuferseite als auch zum Anwalt der Tochter hinter vorgehaltener Hand geraunt: „Erbengemeinschaften, Erbengemeinschaften!“

Im Nachhinein haben wir dann vom Makler, der wohl auch ein Haus im Auftrag der Erbengemeinschaften verkauft hat, gemeint, dass wohl der Erbstreit bereits seit fast zwei Jahren liefe, da auf dem Anderkonto noch weitere 7 – 800.000 € liegen würden, und die Erben sich nicht über die genaue Verteilung des Geldes einig wären.

Für so etwas habe ich kein Verständnis.

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