08.12.2016
Wehe, Du hast einen Unfall und Dein Gegner will eine polizeiliche Aufnahme.
Zum Sachverhalt: Heute brachte ich wie so oft mittwochs den Jüngsten in das drei Kilometer entfernte Eckental, damit er der Pfadfinder-Gruppenstunde beiwohnen kann. Nach dem Hinbringen wollte ich wie gewohnt nach Hause fahren. An einer Kreuzung mit Ampel, an der ich links abbiegen muss, fuhr ein anderes Fahrzeug vor mit auf der Abbiegespur, dies musste allerdings aufgrund von Personen, die den Fußgängerüberweg benutzen wollten (ebenfalls durch Ampel geregelt), anhalten, ich hatte dies zu spät mitbekommen und fuhr auf das vorausfahrende (in diesem Fall vorausstehende) Fahrzeug auf. Das Ganze passierte so um ca. 18:25 Uhr, also zur besten Hauptverkehrszeit mit Pendlern, Einkäufern und sonstigen Menschen auf der Straße, die meinen, um diese Uhrzeit sich genau dort fortbewegen zu müssen.
Mein Unfallgegner verhandelte kurz mit den Personen, die den Fußgängerüberweg benutzten wollten und somit als Zeugen fungierten, und prompt wurde die Polizei verständigt unter Angabe des Sachverhalts und der aussage, dass kein Personenschaden zu vermelden sei. Der Anruf wurde also ziemlich zeitnah zum Unfallzeitpunkt abgesetzt.
Gegen 19:00 Uhr verliesen uns dann die Zeugen, da sie eigentlich auf dem Weg zu einer Geburtstagseinladung waren, sie hinterließen aber Name, Adresse und Telefonnummer.
Nach ca. einer Stunde machte ich mir so meine Gedanken, wo denn eigentlich die Polizei bliebe, da mein Fahrzeug ja immer noch mitten in der Kreuzung stand (wohl mit angeschalteter Warnblinkanlage), außerdem wurde die Unfallstelle in zumindest eine Richtung mit einem Warndreieck (nämlich meinem) abgesichert.
Nach knapp eineinhalb Stunden veranlasste ich, dass jemand aus der Familie den Jüngsten wieder von seiner Gruppenstunde abholen sollte, da sich ja bei uns am Unfallort noch keine Polizei eingefunden hatte, was sich auch auf weitere Sicht nicht unbedingt veränderte.
Nach über zwei Stunden Wartezeit (die Älteste hatte mir mittlerweile heißen Tee und eine dicke Jacke sowie Schal vorbeigebracht, das Fahrzeug stand allerdings immer noch mitten in der Kreuzung) rief ich bei der zuständigen Polizeidienststelle an, ob denn in naher Zukunft, ich definierte den Zeitraum so aus der Luft gegriffen mal mit 30 Minuten, ein Streifenwagen vorbeikommen würde, was der am Telefon befindliche Beamte allerdings verneinte. Es wäre so viel los, dass es keinen Zeitraum nennen könnte, in dem jemand vorbeikommen würde.
Nach einem kurzen Gespräch mit meinem Unfallgegner konnten wir uns doch darauf einigen, dass wir die Ankunft einer Streifenwagenbesatzung nicht mehr abwarten wollten, vor allem, da sich die Kälte, die dummerweise aufgrund der derzeit herrschenden Witterung sich bemerkbar machte, langsam bis in höherliegende Körperteile bewegte. Nach Aussage des Beamten am Telefon würden die Kollegen auch nur überprüfen, ob die Unfallgegner die Adressen und Telefonnummer ausgetauscht hätten, eine Unfallaufnahme würde nicht erfolgen, da bei einem solchen Auffahrunfall grundsätzlich der Auffahrende schuld wäre, diesem allerdings würden sie noch ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 € aufbrummen. Das wäre es adann allerdings gewesen.
So verließen wir den Unfallort und kehrten un unsere Heimatstätten, die hoffentlich alle wohlig warm und heimelig waren, zurück.
Und hier noch Fotos vom Schaden:
Unfallort mit über zweistündigem Ausharren (mitten in der Kreuzung)
Schaden am gegenerischen Fahrzeug
Schaden am eigenen Fahrzeug